Batteriespeicher Auhof – wir waren vor Ort

Energiespeicher Hofjagdstraße 3: Was sagen die Unterlagen?

Der geplante Energiespeicher in unmittelbarer Nähe unserer Kleingartenanlage beschäftigt auch einige unserer Mitglieder. Bei der Verhandlung am 19. Mai 2026 waren wir als Anrainer vor Ort, haben Fragen eingebracht und uns anschließend mit der schalltechnischen Untersuchung und der Stellungnahme der MA 22 beschäftigt.

Das Wichtigste in Kürze
Nach den vorliegenden Unterlagen ist durch den Betrieb des Energiespeichers keine relevante zusätzliche Lärmbelastung für die untersuchten Anrainer zu erwarten.

Die MA 22 kommt zu dem Ergebnis, dass durch die prognostizierten Schallimmissionen weder eine Gesundheitsgefährdung noch eine unzumutbare Belästigung der Nachbarschaft zu erwarten ist.

Für die untersuchten Kleingartenbereiche wurden durch die neue Anlage überwiegend Werte von rund 20 bis 31 dB(A) prognostiziert. An der ungünstigsten untersuchten Grundstücksgrenze liegt der berechnete Wert bei 33,3 dB(A).

Berücksichtigt wurden dabei auch die wesentlichen dauerhaften Geräuschquellen wie Batteriespeicher, Wechselrichter, Transformatoren sowie Kühl- und Klimageräte. Die Anlage kann grundsätzlich auch nachts betrieben werden.

Was für uns wichtig war
Die Berechnungen beruhen auf den im Gutachten angenommenen Schallleistungspegeln der vorgesehenen Geräte. Entscheidend ist daher, dass auch die tatsächlich installierten Komponenten diesen Annahmen entsprechen.

Aus diesem Grund haben wir uns nach Durchsicht der Unterlagen nochmals als Anrainer schriftlich an die MA 22 gewandt.

Dabei ging es uns ausdrücklich nicht darum, das Projekt grundsätzlich infrage zu stellen, sondern darum, dass die prognostizierten und positiv beurteilten Werte auch im tatsächlichen Betrieb eingehalten und überprüft werden.

MA 22 sieht Kontrollmessung nach Inbetriebnahme vor
Mittlerweile liegt uns dazu eine weitere Stellungnahme der MA 22 vom 16. September 2026 vor.

Darin wird als Auflage vorgeschlagen, innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme des Großbatteriespeichers eine Kontrollmessung durchzuführen. Der entsprechende Messbericht ist anschließend der Behörde zu übermitteln.

Bei dieser Kontrolle sollen die tatsächlichen Schallleistungspegel der Batteriespeicher, Wechselrichter und Transformatoren sowie der Klimageräte ermittelt werden. Zusätzlich sind Schallpegel an festgelegten Immissionspunkten zu überprüfen.

Damit wird nach der Inbetriebnahme nochmals überprüft, ob die tatsächliche Anlage hinsichtlich ihrer Schallemissionen den Annahmen des Gutachtens entspricht.

Unser Fazit
Die derzeit vorliegenden Unterlagen und die Beurteilung der MA 22 sprechen hinsichtlich des Lärms grundsätzlich für die Verträglichkeit des Projekts.

Positiv sehen wir, dass es nicht bei einer rechnerischen Prognose bleiben soll: Nach Inbetriebnahme ist eine Kontrollmessung vorgesehen.

Damit wird genau jener Punkt überprüft, der uns als Anrainer besonders wichtig war – nämlich, ob die tatsächliche Ausführung und der reale Betrieb den zugrunde gelegten Schallwerten entsprechen.

Wir werden das Thema weiterhin aufmerksam begleiten und über relevante neue Entwicklungen informieren.

Du hast Fragen zum Energiespeicher oder Informationen, die auch für andere Mitglieder interessant sein könnten? Schreib uns gerne.

Freunde des Kleingartenvereins Lainzer Tiergarten

Grundlage dieser Zusammenfassung: schalltechnische Untersuchung, Stellungnahmen der MA 22 und Verhandlungsschrift vom 19. Mai 2026. Die Unterlagen wurden mit Unterstützung von KI zusammengefasst; maßgeblich sind die jeweiligen Originaldokumente.

Bei Fragen oder Anregungen stehen wir dir gerne zur Seite. Du erreichst uns per E-Mail unter: info@kgv-lainzer-tiergarten.at

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