Gemeinsam Energie erzeugen, nutzen und dadurch Kosten reduzieren.

Das Wichtigste in Kürze

Eine lokale Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft (EEG) bietet uns die Möglichkeit, den in unserer Kleingartenanlage erzeugten Sonnenstrom gemeinschaftlich zu nutzen.

Dabei geht es nicht nur um Nachhaltigkeit.
Es geht auch darum, den erzeugten Strom möglichst sinnvoll zu nutzen und dadurch die Energiekosten der teilnehmenden Mitglieder zu reduzieren.

Da alle Gärten bereits über einen Smart Meter verfügen, ist eine wichtige technische Voraussetzung für die gemeinsame Messung und Zuordnung der Energie bereits vorhanden.

Die nächsten Schritte sind daher:
Interesse sammeln → konkrete Daten erheben → Einsparpotenzial berechnen → lokale EEG gemeinsam umsetzen.

Unsere lokale Energiegemeinschaft im Kleingartenverein
Was wäre, wenn wir den Strom unserer Kleingartenanlage künftig stärker gemeinsam nutzen könnten?

Photovoltaikanlagen auf Gartenhäusern oder anderen geeigneten Gebäuden könnten Strom erzeugen, der innerhalb unserer lokalen Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft (EEG) von mehreren Mitgliedern genutzt wird.

Gerade in einer dicht besiedelten Stadt wie Wien bietet die gemeinsame Nutzung von lokal erzeugtem Ökostrom interessante Möglichkeiten.

Und das nicht nur für die Umwelt: Durch die gemeinsame Nutzung des lokal erzeugten Stroms können sich auch finanzielle Vorteile für die teilnehmenden Mitglieder ergeben.

Was ist eine Energiegemeinschaft?
Eine Energiegemeinschaft ist vereinfacht gesagt ein Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmer:innen, die erneuerbare Energie gemeinsam erzeugen und nutzen.

Dabei kann beispielsweise:

  • Strom mit Photovoltaikanlagen erzeugt werden,

  • der erzeugte Strom von mehreren Mitgliedern genutzt werden,

  • überschüssiger Strom verkauft werden,

  • Strom auch gespeichert werden,

  • und die Nutzung des erzeugten Stroms innerhalb der Gemeinschaft organisiert werden.

Wichtig: Wer an einer Energiegemeinschaft teilnimmt, behält grundsätzlich seinen bestehenden Stromliefervertrag. Die Energiegemeinschaft ersetzt also nicht automatisch den bisherigen Stromanbieter.

Unsere Möglichkeit: eine lokale EEG
Für unsere Kleingartenanlage ist eine lokale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) vorgesehen.

Eine lokale EEG ermöglicht es, erneuerbare Energie innerhalb des entsprechenden lokalen Netzbereichs gemeinschaftlich zu nutzen.

Das bedeutet beispielsweise:
Ein Mitglied erzeugt mit seiner Photovoltaikanlage Strom. Wird dieser Strom gerade nicht im eigenen Garten benötigt, kann er – soweit die technischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind – von anderen Teilnehmer:innen unserer lokalen EEG genutzt werden.

Damit wird aus einzelnen PV-Anlagen ein gemeinsames Energiesystem.

☀️ lokal erzeugen

↓

⚡ gemeinsam nutzen

↓

💶 Energiekosten reduzieren

Ein mögliches Beispiel

Stellen wir uns vor:
Einige Gartenbesitzer:innen installieren Photovoltaikanlagen. An sonnigen Tagen erzeugen diese Anlagen mehr Strom, als gerade im jeweiligen Garten benötigt wird. Über unsere lokale EEG könnte dieser Strom von anderen teilnehmenden Mitgliedern genutzt werden. So könnte beispielsweise der Strom einer PV-Anlage auf Garten A auch für den Verbrauch in Garten B oder C innerhalb der Energiegemeinschaft zur Verfügung stehen.

Das Prinzip:
lokal erzeugen – gemeinsam nutzen – Kosten reduzieren

Je mehr des erzeugten Stroms innerhalb der Gemeinschaft genutzt werden kann, desto interessanter kann dieses Modell für die beteiligten Mitglieder sein.

Was bringt uns die lokale EEG?
Ein wichtiger Punkt neben dem Umweltschutz ist die mögliche Kostenersparnis.

Eine lokale EEG kann mehrere wirtschaftliche Vorteile miteinander verbinden:

  • Mehr Nutzung des eigenen Solarstroms
    Statt erzeugten Strom ausschließlich ins öffentliche Netz einzuspeisen, kann ein größerer Teil innerhalb der Gemeinschaft genutzt werden.
    Dadurch kann der lokal erzeugte Strom direkt anderen Mitgliedern der EEG zugutekommen.

  • Ein eigener Preis für den EEG-Strom
    Die Energiegemeinschaft kann selbst festlegen, wie der innerhalb der Gemeinschaft genutzte Strom verrechnet wird.
    Dadurch kann ein fairer und attraktiver Preis für den gemeinsam genutzten Strom gestaltet werden.

  • Mögliche Vorteile bei den Netzentgelten
    Bei einer lokalen EEG können für den innerhalb der Gemeinschaft genutzten Strom unter den entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen reduzierte Netzentgelte zur Anwendung kommen.
    Zusätzlich können bestimmte Abgaben entfallen.
    Dadurch kann sich der Strombezug für die teilnehmenden Mitglieder gegenüber einem herkömmlichen Strombezug spürbar vergünstigen.

  • Unser gemeinsames Ziel
    Die Kombination aus
    günstigerem EEG-Strom + möglichen Netzentgeltvorteilen + möglichen Abgabenentlastungen
    kann zu einer Reduktion der Stromkosten führen.

Wie hoch diese Kostenersparnis tatsächlich ausfällt, hängt von der erzeugten Strommenge, dem Verbrauch, dem vereinbarten EEG-Strompreis und den jeweiligen Kosten der Gemeinschaft ab.

Genau diese Einsparung möchten wir für unsere Kleingartenanlage konkret berechnen.

Braucht jedes Gartenhaus eine eigene PV-Anlage?
Nein!

Eine Energiegemeinschaft kann beispielsweise so aufgebaut sein, dass einige Mitglieder Strom erzeugen und andere Mitglieder hauptsächlich Strom verbrauchen.

Damit entsteht ein gemeinsames System:
PV-Anlagen → lokale EEG → teilnehmende Gärten

Das bedeutet:
Auch wer selbst keine geeignete Dachfläche für eine PV-Anlage hat, kann grundsätzlich an der Energiegemeinschaft teilnehmen und gemeinschaftlich erzeugten Strom beziehen – sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

So können PV-Besitzer:innen und Stromverbraucher:innen gemeinsam von der lokalen EEG profitieren.

Was ist mit dem Stromnetz?
Die Energiegemeinschaft verwendet weiterhin das öffentliche Stromnetz.

Der Netzbetreiber übernimmt unter anderem die Messung und die rechnerische Zuordnung der erzeugten und verbrauchten Energiemengen.

Eine gute Voraussetzung haben wir bereits:
Alle teilnehmenden Gärten verfügen über einen Smart Meter.

Damit ist eine wesentliche technische Voraussetzung für die Messung und Zuordnung der Energiemengen bereits vorhanden.

Für die Energiezuweisung werden Viertelstundenwerte verwendet. Der Smart Meter ermöglicht die dafür erforderliche Übermittlung der entsprechenden Messdaten.

Wie könnte unser Verein vorgehen?
Eine Energiegemeinschaft sollte nicht einfach „nebenbei“ gegründet werden.

Wir empfehlen einen strukturierten Gründungsprozess.

Für unseren Kleingartenverein könnten die ersten Schritte beispielsweise sein:

1. Interesse feststellen
Wie viele Mitglieder hätten grundsätzlich Interesse an einer Teilnahme?

2. Bestehende PV-Anlagen erfassen
Welche Mitglieder besitzen bereits eine Photovoltaikanlage?

Welche Anlagen könnten künftig errichtet werden?

3. Stromverbrauch betrachten
Wie hoch ist ungefähr der Stromverbrauch der teilnehmenden Gärten und wann findet dieser Verbrauch statt?

4. Netzsituation klären
Welche Zählpunkte und Netzanschlüsse sind vorhanden und wie sind sie technisch miteinander verbunden?

Da alle Gärten bereits über Smart Meter verfügen, ist eine wichtige Voraussetzung für die Messung bereits gegeben.

5. Lokale EEG umsetzen
Gemeinsam mit dem Netzbetreiber bzw. einer fachkundigen Beratungsstelle werden die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für unsere lokale EEG geklärt.

6. Organisation und Rechtsform klären
Eine EEG benötigt eine eigene Rechtsform. Insbesondere werden die Rechtsform Verein und Genossenschaft als häufig verwendete Formen genannt.

7. Wirtschaftlichkeit berechnen
Vor der Umsetzung sollte vor allem geprüft werden:

  • Wie viel können wir gemeinsam erzeugen?

  • Wie viel davon können wir innerhalb unserer EEG nutzen?

  • Welcher Preis kann für den EEG-Strom festgelegt werden?

  • Welche Netzentgelt- und Abgabenvorteile ergeben sich?

  • Und wie hoch ist dadurch die mögliche Kostenersparnis für unsere Mitglieder?

Was könnte das für unseren Kleingartenverein bedeuten?
Eine lokale EEG könnte ein gemeinsames Zukunftsprojekt für unsere Anlage werden.

Denkbar wäre beispielsweise eine Kombination aus:

☀️ Photovoltaikanlagen auf geeigneten Gartenhäusern
🔋 gemeinsamer Nutzung des erzeugten Stroms
⚡ gemeinschaftlicher Energieversorgung
💶 Reduktion der Stromkosten durch die gemeinsame Nutzung
🚗 Einbindung von Elektromobilität
🔌 eventuell gemeinsamer Ladeinfrastruktur
💡 langfristig weiteren Energiespeicher- oder Flexibilitätslösungen

Welche dieser Möglichkeiten tatsächlich umgesetzt werden können, muss für unsere konkrete Kleingartenanlage technisch, wirtschaftlich und rechtlich geprüft werden.

Interesse?
Bevor konkrete Entscheidungen getroffen werden, möchten wir zunächst feststellen:

Wie groß ist das Interesse unserer Mitglieder an unserer lokalen EEG?

Wenn ausreichend Interesse besteht, könnte in einem nächsten Schritt eine Informationsveranstaltung organisiert und gemeinsam mit Fachleuten geprüft werden, wie die lokale EEG in unserer Kleingartenanlage umgesetzt werden kann und welche Kostenersparnis für die teilnehmenden Mitglieder möglich ist.

Freunde des Kleingartenvereins Lainzer Tiergarten

Quelle: Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften – energiegemeinschaften.gv.at

Stand: September 2026
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